Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Blitzservice Entrümpelung – Alexander Reichert
Ambergerstraße 4, 76887 Bad Bergzabern
Mobil: 0176 8797 7577
E-Mail: blitzservice-entruempelung@freenet.de


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote von Blitzservice Entrümpelung, insbesondere für Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Transporte, Umzüge und Entsorgungen.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


2. Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Angebotsannahme

  • Bestätigung per E-Mail oder Nachricht

  • oder durch Ausführung der beauftragten Leistung

(3) Grundlage des Angebots sind die Angaben des Kunden oder eine vor Ort durchgeführte Besichtigung.


3. Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Bei Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen und Entsorgungen umfasst die Leistung in der Regel:

  • Demontage

  • Transport

  • Abtransport

  • besenreine Übergabe der Räumlichkeiten

(3) Nicht enthalten sind:

  • Renovierungsarbeiten

  • Installateur-, Elektro- und Handwerkerarbeiten
    sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise werden pauschal oder nach Arbeitsaufwand vereinbart und verstehen sich inklusive Entsorgungskosten, sofern im Angebot angegeben.
(2) Zusatzleistungen, die erst vor Ort erkennbar werden, werden nach Aufwand berechnet.
(3) Die Zahlung ist sofort nach Leistungserbringung fällig, spätestens jedoch 7 Tage nach Rechnungsstellung.
(4) Wir behalten uns vor, bei größeren Aufträgen eine Anzahlung zu verlangen.


5. Zugang, Zufahrt und Arbeitsbedingungen

(1) Der Kunde stellt sicher, dass die Immobilie zum vereinbarten Termin zugänglich ist.
(2) Eine ausreichende Zufahrt für Transporter muss gewährleistet sein.
(3) Kosten für behördliche Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


6. Wertgegenstände und gefährliche Stoffe

(1) Der Kunde verpflichtet sich, Wertgegenstände, wichtige Dokumente, Bargeld und persönliche Unterlagen vor Beginn der Arbeiten zu entfernen.
(2) Gefährliche Stoffe wie Chemikalien, Öle, Farben oder Altmedikamente sind vorab mitzuteilen.
(3) Eine Haftung für nicht gekennzeichnete Wertgegenstände wird ausgeschlossen.


7. Haftung

(1) Wir haften für Schäden, die durch uns oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei:

  • Schäden an wesentlichen Vertragspflichten

  • Schäden an Leben, Körper und Gesundheit

(3) Schäden am Gebäude oder Mobiliar sind unverzüglich schriftlich zu melden, spätestens binnen 24 Stunden.
(4) Für Schäden an besonders empfindlichen oder schlecht gesicherten Gegenständen übernehmen wir keine Haftung, wenn der Kunde diese nicht ausreichend geschützt hat.


8. Entsorgung

(1) Entsorgungen erfolgen fachgerecht nach gesetzlichen Vorgaben.
(2) Der Kunde bestätigt, dass er Eigentümer der zu entsorgenden Gegenstände ist oder die Zustimmung des Eigentümers besitzt.
(3) Falschinformationen können Mehrkosten verursachen, die der Kunde trägt.


9. Stornierungen

(1) Stornierungen sind kostenfrei bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
(2) Bei kurzfristigeren Absagen berechnen wir:

  • 25 % des Auftragswertes (innerhalb 48–24 Stunden)

  • 50 % des Auftragswertes (weniger als 24 Stunden)

(3) Bereits entstandene Kosten (z. B. Genehmigungen, Container) werden vollständig berechnet.


10. Abnahme

(1) Nach Beendigung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme mit dem Kunden.
(2) Mit der Abnahme erkennt der Kunde die Leistung als vertragsgemäß an.


11. Eigentumsübergang bei verwertbaren Gegenständen

(1) Verwertbare Gegenstände (Möbel, Elektrogeräte, Metalle usw.) gehen – sofern schriftlich vereinbart – in unser Eigentum über.
(2) Eventuelle Wertanrechnungen werden im Angebot berücksichtigt.


12. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Landau in der Pfalz.